Kandidaten

Einreise und Beschäftigung

Einreise und Beschäftigung

1. Einreise

1.1. Fernreise-Betreuung

Die Reise von Vietnam nach Deutschland wird von IBA GmbH organisiert. Reisepläne werden angefertigt und nach diesen werden Flug-, Bahn- und Bustickets gebucht.

1.2. Abholung vom Flughafen

Die Auszubildenden werden in der jeweiligen Stadt/ Ort (Berlin, Leipzig, München, usw.) von IBA Mitarbeitern empfangen und abgeholt.

1.3. Begleitung

Begleitung der Teilnehmer bei der Fahrt zur Unterkunft/Betrieb: die Auszubildenden werden von IBA Mitarbeitern zu ihren Unterkünften bzw. zu ihren Betrieben gebracht.

1.4. Workshops

IBA bietet Workshops für Integration und Interkulturelle Kommunikation „Leben und Arbeiten in Deutschland“

05. Willkommenstage

Organisation und Durchführung Veranstaltung „Willkommenstage“ sowie Onboarding-Prozesses im Ausbildungsbetrieb.

Einreise und Beschäftigung

2. Hausverwaltung

2.1. Wohnungsübergabe

Den Auszubildenden wird bei Ankunft in Deutschland eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Es hängt von der jeweiligen Unterkunft ab, ob sie provisionsfrei oder- pflichtig vermietet wird

2.2. Mietvertrag

Es werden alle wichtigen Punkte im Mietvertrag besprochen und die Hausregeln werden erklärt. Im Anschluss wird die Wohnung/Unterkunft an den/die Auszubildenden mit Schlüssel und Übergabeprotokoll übergeben

2.3. Telefon/Wlan/Sim-Karte

Eine SIM- Karte wird bei der Ankunft der Auszubildenden bereitgestellt. Der Internetanschluss kann auf Anfrage durch IBA angemeldet werden.

Einreise und Beschäftigung

3. Behördengänge

3.1. Eröffnung eines Bankkontos

Für die Eröffnung eines Bankkontos werden Termine bereitgestellt. Den Auszubildenden werden von IBA bei den zuständigen Krankenkassen angemeldet, die Gesundheitskarte wird bestellt. Jedoch trägt der Auszubildende die Bestellungs- und Bearbeitungsgebühr.

3.2. Anmeldung

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Steuer-ID, Gesundheitskarte mit Impfpflicht. Der Auszubildende stellt nach Ablauf des Visums (4-6 Monate Probezeit) den Antrag für die Verlängerung des Visums bei der Ausländerbehörde. Bei weiteren behördlichen Angelegenheiten werden die Auszubildenden ebenfalls von IBA unterstützt.

Einreise und Beschäftigung

4. Sprachkurse

Erweiterter B2-Deutschkurs während der Ausbildung in Deutschland. Die Teilnehmer können einen berufsbegleitender Sprachkurs (Niveau B2) durch zertifizierte IBA-Partner Sprachschulen oder Bildungsträger vor Ort buchen und 6 Monate lang Deutsch lernen. Die B2-Zertifikate werden von den Betrieben für die Teilnahme an der Ausbildung verlangt.